Atmosphäre durch Pflanzen auf dem Balkon

Auf dem eigenen Grundstück kann man tun und lassen, was man will? Dies mag in vielen Fällen gelten, doch nicht, wenn es um das Fällen von Bäumen geht. Denn hier kann man als Grundstückbesitzer durchaus nicht so schalten und walten, wie man möchte, sondern man hat sich nach der Baumschutzsatzung zu richten, die für die Gemeinde gilt, in der man lebt bzw. in der sich das Grundstück mit dem betreffenden Baum befindet.

Alles ist streng geregelt

Hat der Baum einen Stamm mit einem Umfang von mehr als 80 Zentimeter, darf dieser eigentlich nicht gefällt werden, wenn er sich außerhalb eines Waldes befindet. Ein Fäll-Verbot für Obstbäume gilt ab einem Stammumfang von 150 Zentimeter. Dabei wird jedoch nicht direkt oberhalb der Wurzel in der Nähe des Erdbodens gemessen, sondern der Umfang des Stammes bestimmt sich danach, wie breit der Baum in einem Meter Höhe ist. Und nicht nur wenn es um das Fällen eines Baumes geht, sollte man sich zunächst einmal an die Stadt wenden und sich informieren. Selbst wenn man Baumpflege betreiben und in diesem Zuge Schnittarbeiten vornehmen will, die ein gewisses Maß übersteigen, kann es sein, dass bereits hierfür eine Genehmigung erforderlich ist. Und dabei genügt nicht eine bloße formlose Anmeldung der Arbeiten.

Man muss gegenüber dem zuständigen Amt genaustens dokumentieren, auch mittels Fotos, warum die Arbeiten notwendig sind. Unter Umständen kann hierfür sogar ein Gutachten erforderlich sein. Und danach muss man etwas Geduld mitbringen, bis die Antwort des Amts eintrifft. Denn für die Bearbeitung des Antrags können bis zu zwei Monate eingeplant werden. Nur wenn eine konkrete unmittelbare Gefahr von dem Baum ausgeht, kann man sich die Wartezeit sparen und direkt mit dem Fällen beginnen. Die Genehmigung muss dann jedoch im Anschluss eingeholt werden und es muss genaustens aufgezeigt werden, welche Art von Gefahr bestand.

Das Fällen dem Profi überlassen

Je größer der Baum, umso wichtiger ist es, die Fällarbeiten dem Profi zu überlassen. Ansonsten setzt man sich unnötigen Risiken aus, da ein umstürzender Baum kaum zu kontrollieren ist. Natürlich sind Baumfällarbeiten mit Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich maßgeblich auch nach dem Aufwand, der beim Fällen betrieben werden muss. Manchmal muss ein Baum beispielsweise mit Seilen gesichert werden, damit sich sein Fall kontrollieren lässt. Dies ist sinnvoll, wenn er beim Umfallen ansonsten Schäden anrichten könnte. Manchmal muss der Arbeiter auch mittels Seilen auf den Baum klettern, und diesen Stück für Stück absägen. Auch diese Technik treibt den Preis in die Höhe. Preisliche Unterschiede ergeben sich auch je nachdem, ob man selbst das Stammholz entsorgt oder es dem Betrieb überlässt, der das Fällen übernimmt. Dasselbe gilt für die Krone des Baums. Weitere Kosten entstehen durch das Abfräsen der Wurzel.

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